Generalunternehmer (GU)

Einführung

Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Bauunternehmen oder ein rechtlich selbstständiger Unternehmer, der bei Bauprojekten eine zentrale Rolle einnimmt. Der GU wird vom Bauherrn beauftragt, um ein Bauwerk gemäß vertraglich vereinbarten Plänen und Spezifikationen vollständig zu errichten. Diese Aufgabe umfasst in der Regel sämtliche Bauleistungen, die zur Fertigstellung des Bauwerks erforderlich sind. Der Generalunternehmer übernimmt dabei die Koordination, Überwachung und Ausführung der Bauarbeiten, wobei er entweder eigene Arbeitskräfte einsetzt oder Subunternehmer engagiert.

Definition und Abgrenzung

Der Generalunternehmervertrag ist eine spezielle Form des Werkvertrags, bei dem der GU im Wesentlichen für die schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks verantwortlich ist. Schlüsselfertig bedeutet, dass das Bauwerk nach Fertigstellung in einem Zustand übergeben wird, der den sofortigen Einzug oder die Nutzung ermöglicht. Im Gegensatz zum Totalunternehmer, der neben den Bauleistungen auch Planungsleistungen erbringt, beschränkt sich der Generalunternehmer in der Regel auf die Ausführung der Bauarbeiten.

Es ist wichtig, den Generalunternehmer klar von anderen Vertragsformen zu unterscheiden. Der Generalübernehmer (GÜ) beispielsweise ist für die gesamte Bauausführung und zusätzlich für die Planung verantwortlich, während der Bauunternehmer lediglich Teilbereiche der Bauleistung übernimmt.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Generalunternehmers

Der GU trägt die Verantwortung für die vollständige Umsetzung der Bauarbeiten gemäß den vertraglich vereinbarten Plänen und Spezifikationen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:

  • Koordination der Bauarbeiten: Der GU organisiert und koordiniert die verschiedenen Bauprozesse und sorgt dafür, dass alle Arbeiten reibungslos und nach Zeitplan ablaufen.
  • Einsatz von Subunternehmern: Oftmals delegiert der GU bestimmte Bauleistungen an spezialisierte Subunternehmer. Dabei bleibt der Generalunternehmer jedoch für die Qualität und die termingerechte Fertigstellung dieser Leistungen verantwortlich.
  • Überwachung und Kontrolle: Der GU überwacht die Ausführung der Bauarbeiten, stellt sicher, dass alle Arbeiten den Qualitätsstandards entsprechen und dass Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
  • Mängelbeseitigung: Sollte es während oder nach der Bauphase zu Mängeln kommen, ist der Generalunternehmer verpflichtet, diese zu beheben.

Vorteile der Beauftragung eines Generalunternehmers

Die Beauftragung eines Generalunternehmers bringt dem Bauherrn mehrere Vorteile. Da der GU als zentraler Ansprechpartner fungiert, reduziert sich die Notwendigkeit für den Bauherrn, mit verschiedenen Bauunternehmen zu kommunizieren. Dies vereinfacht die Projektabwicklung und minimiert das Risiko von Missverständnissen oder Koordinationsproblemen zwischen verschiedenen Gewerken.

Ein weiterer Vorteil liegt in der festen Kalkulierbarkeit der Kosten. Da der GU in der Regel einen Festpreis für die schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks anbietet, hat der Bauherr eine klare Übersicht über die Baukosten. Eventuelle Mehrkosten, die durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen, trägt in vielen Fällen der GU, sofern dies im Vertrag so festgelegt wurde.

Risiken und Herausforderungen

Trotz der zahlreichen Vorteile birgt die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer auch gewisse Risiken. So besteht das Risiko, dass der GU aus wirtschaftlichen Gründen versucht, Kosten zu senken, indem er Subunternehmer mit niedrigeren Preisen beauftragt, was potenziell zu Qualitätsmängeln führen kann. Daher ist es entscheidend, dass der Bauherr sorgfältig einen GU auswählt, der über eine nachweislich gute Reputation und ausreichend Erfahrung verfügt.

Ein weiteres Risiko liegt in der Abhängigkeit des Bauherrn vom GU. Sollte der GU insolvent werden oder aus anderen Gründen die Arbeiten nicht abschließen können, kann dies zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.

Vertragsgestaltung und rechtliche Aspekte

Die rechtliche Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Generalunternehmer wird durch den Generalunternehmervertrag geregelt. Dieser Vertrag sollte klar und detailliert ausgestaltet sein, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Generalunternehmervertrags gehören:

  • Leistungsumfang: Der Vertrag muss exakt festlegen, welche Bauleistungen der GU erbringen soll und welche eventuell durch den Bauherrn oder Dritte beizusteuern sind.
  • Bauzeit und Fristen: Es sollten verbindliche Fristen für den Beginn und die Fertigstellung der Bauarbeiten festgelegt werden, ebenso wie Vertragsstrafen für den Fall von Verzögerungen.
  • Preis und Zahlungsmodalitäten: Der Vertrag sollte den Gesamtpreis für die Bauleistungen sowie die Zahlungsmodalitäten festlegen, etwa in Form von Abschlagszahlungen nach Erreichen bestimmter Baufortschritte.
  • Gewährleistungsfristen: Der GU ist verpflichtet, Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, zu beseitigen. Diese Frist beträgt üblicherweise fünf Jahre nach Bauabnahme.

Fazit

Der Generalunternehmer spielt eine zentrale Rolle im Bauwesen, insbesondere bei größeren Bauprojekten. Er übernimmt die umfassende Verantwortung für die schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks und entlastet damit den Bauherrn erheblich. Eine sorgfältige Auswahl des GU sowie eine präzise Vertragsgestaltung sind entscheidend, um die Risiken zu minimieren und ein erfolgreiches Bauprojekt sicherzustellen.

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