Förderung für Arbeitssuchende
Weiterbildung für Arbeitssuchende: BIM Kurse mit Bildungsgutschein
100 % gefördert – 0 % Kosten
Als Arbeitssuchende*r können Sie Ihre BIM Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters komplett finanzieren. Starten Sie jetzt in Ihre digitale Bauzukunft – die AGT Akademie begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Kursabschluss.

Was ist ein Bildungsgutschein?
Ihr Ticket zur geförderten Weiterbildung
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können Sie Ihre berufliche Weiterbildung komplett finanzieren lassen. Die Förderung übernimmt sämtliche Kurskosten und gibt Ihnen die Chance, Ihre Qualifikationen gezielt zu erweitern und Ihre Position am Arbeitsmarkt nachhaltig zu stärken.
Ein Bildungsgutschein kommt immer dann zum Einsatz, wenn vorhandene Kenntnisse nicht mehr ausreichen, neue Kompetenzen gefragt sind oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden werden soll. Ziel ist es, Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und Ihre Karrierechancen zu verbessern.
Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein können erhalten:
- Personen, die arbeitslos gemeldet sind oder kurz davorstehen
- Beschäftigte in unsicheren Arbeitsverhältnissen (z. B. befristete Verträge)
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen im Beratungsgespräch ein Weiterbildungsbedarf festgestellt wird
So beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein
– Schritt für Schritt
Schritt 1:
Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Der erste Schritt führt Sie zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter. Dort wird in einer persönlichen Beratung geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen.
Schritt 2:
Auswahl einer geeigneten Weiterbildung
Die geförderte Weiterbildung muss bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter stattfinden. Die AGT Akademie ist als AZAV-zertifizierter Bildungsträger anerkannt und bietet genau die passenden Kurse, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Schritt 3:
Antragstellung
Nach dem Beratungsgespräch reichen Sie den Antrag offiziell ein. Die Agentur für Arbeit prüft anschließend, ob Ihr Bildungsgutschein bewilligt wird.
Schritt 4:
Bewilligung
Vor Kursbeginn muss der Bildungsgutschein genehmigt sein. Nur anerkannte AZAV-Bildungsträger wie die AGT Akademie dürfen den Gutschein einlösen.
Schritt 5:
Bildungsgutschein erhalten
Der ausgestellte Bildungsgutschein enthält alle wichtigen Angaben zur Maßnahme, Dauer und Kostenübernahme. Sie bringen ihn zu uns – wir kümmern uns um die Abrechnung direkt mit der Agentur für Arbeit.
Häufig gestellte Fragen
Wo erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Anträge?
Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Je nach Region können die Formulare leicht variieren. Sie stehen sowohl über den eService der Arbeitsagentur online als auch direkt vor Ort zur Verfügung.
Müssen Arbeitgeber die Weiterbildungskosten im Voraus zahlen?
In der Regel geht der Arbeitgeber zunächst in Vorleistung und übernimmt die Lehrgangsgebühren. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, um die Nachweispflicht gegenüber der Agentur für Arbeit zu erfüllen. Nach Abschluss der Weiterbildung bleiben drei Monate Zeit, um die entstandenen Kosten zu dokumentieren und den Erstattungsantrag einzureichen.
Die AGT Akademie begleitet Arbeitgeber bei diesem Prozess und unterstützt mit klaren Strukturen.
Wann muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden?
Der Antrag auf Förderung nach AZAV muss immer vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Das gilt sowohl für einzelne Teilnehmer als auch für Sammelanträge. Erst wenn die Förderung bewilligt ist, darf die Weiterbildung starten.
Ablauf in drei Schritten:
1. Beratung und Antragstellung vor Beginn: Der Arbeitgeber muss den Antrag rechtzeitig stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, bevor die Weiterbildung startet. Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung bieten wir einen kostenpflichtigen Workshop für die Unternehmensleitung an. Er beinhaltet die zeitliche und inhaltliche Festlegung des Weiterbildungsumfangs je Teilnehmer in einem Unternehmen und die Unterstützung bei der Antragstellung.
2. Prüfung und Bewilligung: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und genehmigt den Zuschuss. Erst nach dieser Genehmigung kann die Weiterbildung beginnen, um sicherzustellen, dass die Förderung gewährt wird.
3. Bestätigung: Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die Förderbewilligung, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
Können auch kommunale Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand Fördermittel beantragen?
Nicht nur private Unternehmen können Fördermittel beantragen. Auch kommunale Träger, öffentliche Betriebe und Verwaltungen haben Anspruch auf Unterstützung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG, §§ 81–82 SGB III). Dazu zählen u. a.:
- Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
- Öffentliche Betriebe und Anstalten
- Bildungseinrichtungen und weitere Organisationen der öffentlichen Hand
Die Förderung zielt auf Weiterbildungen, die Beschäftigte auf digitale Transformation, Strukturwandel und zukünftige Anforderungen vorbereiten. Die Zuschüsse orientieren sich wie in der Privatwirtschaft an der Unternehmensgröße. Voraussetzung ist auch hier ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger wie die AGT Akademie durchgeführt wird.
Wie hoch sind die Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens sowie nach der Art der Weiterbildung. Im Überblick:
Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten
Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte): 100 % der Kurskosten werden übernommen.
Kleine und mittlere Unternehmen (51–499 Beschäftigte):
100 % für Beschäftigte ab 45 Jahren oder für Menschen mit Schwerbehinderung
50 % für alle weiteren Arbeitnehmer
Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte): 25 % der Weiterbildungskosten werden gefördert.
Zusatzförderungen möglich:
Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung vor, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.
Wenn mindestens 20 % der Belegschaft Qualifizierungsbedarf haben, steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte.
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Auch für die Zeit, in der Mitarbeiter freigestellt sind, gibt es eine finanzielle Unterstützung:
Kleinunternehmen: bis zu 75 % des Lohns
KMU (51–499 Beschäftigte): bis zu 50 % des Lohns
Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte): bis zu 25 % des Lohns
Zusatzförderungen:
Durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte steigen.
Haben mindestens 20 % der Beschäftigten Weiterbildungsbedarf, erhöht sich der Zuschuss zusätzlich um 10 Prozentpunkte.
Gut zu wissen: Mit der Förderung nach AZAV profitieren Unternehmen nicht nur von geringeren Weiterbildungskosten, sondern auch von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt – ein starker Hebel, um Mitarbeiter fit für den digitalen Wandel zu machen.
Erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Unterstützung bei der Antragstellung?
Die AGT Akademie steht Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Antragstellung zur Seite. In speziellen Workshops helfen wir, den Weiterbildungsbedarf zu definieren, Unterlagen vorzubereiten und den Antrag effizient einzureichen.
Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten der BIM Weiterbildung
Sie möchten wissen, ob Sie Ihre BIM Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein oder anderen Förderprogrammen finanzieren können?
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Gesprächstermin – wir prüfen gemeinsam Ihre Optionen und zeigen Ihnen den besten Weg zur Förderung.