Förderung für Arbeitnehmer

BIM Kurse mit AZAV-Förderung

BIM Weiterbildung bis zu 100 % gefördert

Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit können Sie Ihre BIM-Weiterbildung komplett finanzieren lassen. Die AGT Akademie ist AZAV-zertifiziert und begleitet Sie Schritt für Schritt – von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss.

So funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt

Schritt 1:

Beratung bei der Agentur für Arbeit

Bevor die Weiterbildung starten kann, führt die Agentur für Arbeit ein Beratungsgespräch durch. Dabei wird geprüft, ob die gewünschte Maßnahme förderfähig ist. Die BIM Kurse der AGT Akademie sind offiziell förderfähig anerkannt und von der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsmarktpolitisch relevant eingestuft.

Schritt 2:

AZAV-zertifizierten Bildungsträger auswählen

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die von einem nach AZAV zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Die AGT Akademie für Gestaltung und Technologie GmbH ist für den Bereich Building Information Modeling (BIM) entsprechend zertifiziert.

Schritt 3:

Passende Maßnahme festlegen

In einem kurzen Vorgespräch (ca. 15 Minuten) mit unseren BIM-Dozenten werden Ihre Vorkenntnisse, Ihre aktuelle Situation und Ihre Ziele erfasst. Auf dieser Grundlage wird gemeinsam entschieden, welches Weiterbildungsmodul am besten passt.
Wichtig: Für die Förderfähigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz muss die Weiterbildung mindestens 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Schritt 4:

Antrag einreichen

Im nächsten Schritt stellt der Arbeitnehmer einen Einzelantrag auf Qualifizierungsgeld bei der Agentur für Arbeit. Zusätzlich wird ein Erhebungsbogen für Beschäftigte (Einzelantrag) ausgefüllt, der weitere Informationen zur beruflichen Situation und zu den Weiterbildungskosten enthält.

Antragsunterlagen für Arbeitnehmer:


Einzelantrag auf Qualifizierungsgeld

In diesem Formular tragen Sie persönliche Daten, Informationen zur gewünschten Weiterbildung sowie Angaben zum Bildungsträger ein. Zusätzlich muss ersichtlich sein, dass es sich nicht nur um eine reine Anpassungsqualifizierung handelt.
Beispielantrag ansehen: Hier klicken

Erhebungsbogen (Einzelantrag)
Dieses Dokument ergänzt den Hauptantrag und enthält Details zu Ihrer aktuellen beruflichen Situation sowie zu den entstehenden Weiterbildungskosten.
Beispielantrag ansehen: Hier klicken

Schritt 5:

Abgabe und Einreichung

Die vollständigen Antragsunterlagen können entweder direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben oder bequem online über den eService eingereicht werden.

Infografik Förderleistungen in der Weiterbildung ab 2024

Häufig gestellte Fragen

Wo erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Anträge?

Die erforderlichen Formulare stellen die zuständigen Agenturen für Arbeit bereit. Je nach Region können sich die Dokumente unterscheiden. Sie sind sowohl online über den eService als auch direkt bei den örtlichen Geschäftsstellen erhältlich.

Üblicherweise gehen Arbeitgeber zunächst in Vorleistung und zahlen die Lehrgangskosten vorab. Das ist notwendig, da die Agentur für Arbeit die tatsächlich entstandenen Kosten erst nach Abschluss der Maßnahme prüft und eine Erstattung vornimmt.

Nach Beendigung der Weiterbildung haben Arbeitgeber drei Monate Zeit, die Ausgaben nachzuweisen und den Erstattungsantrag einzureichen. Dabei stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Ein Antrag auf AZAV-Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden – sowohl bei einem Einzelantrag als auch bei einem Sammelantrag. Wichtig: Die Weiterbildung darf erst starten, wenn die Bewilligung vorliegt. Vorab prüft die Agentur, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Maßnahme förderfähig ist und ob der Bildungsträger eine gültige AZAV-Zertifizierung besitzt.

Ablauf in drei Schritten:

1. Beratung und Antragstellung vor Beginn: Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, damit die Weiterbildung nicht verzögert wird. Alle erforderlichen Unterlagen müssen vor Kursbeginn vorliegen. Zur Unterstützung bietet die AGT Akademie Workshops für Unternehmensleitungen an – inklusive Planung des Weiterbildungsumfangs je Teilnehmer und Begleitung bei der Antragstellung.

2. Prüfung und Bewilligung: Die Agentur für Arbeit bewertet den Antrag und entscheidet über die Förderung. Erst nach einer positiven Rückmeldung darf die Weiterbildung offiziell starten.

3. Bestätigung: Nach der Genehmigung erhält der Arbeitgeber eine verbindliche Förderzusage, die als Grundlage für die Teilnahme dient.

Nicht nur private Unternehmen profitieren von der AZAV-Förderung – auch kommunale Einrichtungen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes können Zuschüsse im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) beantragen. Dieses Gesetz (§§ 81–82 SGB III) gilt für sämtliche Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Rechtsform. Förderberechtigt sind unter anderem:

  • Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
  • Öffentliche Betriebe, Anstalten und Körperschaften
  • Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Träger

Die Förderung unterstützt Weiterbildungen, die über kurzfristige Anpassungsqualifikationen hinausgehen und Beschäftigte auf die Herausforderungen des digitalen Wandels sowie des strukturellen Wandels vorbereiten.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich – wie auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen – nach der Betriebsgröße. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie der AGT Akademie durchgeführt wird. Auch öffentliche Arbeitgeber müssen den Antrag über die Agentur für Arbeit stellen und den Weiterbildungsbedarf entsprechend nachweisen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens sowie nach der Art der Weiterbildung. Im Überblick:

Infografik Förderleistungen in der Weiterbildung ab 2024
Förderleistungen in der Weiterbildung ab 2024.

 

Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten

  • Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte): 100 % der Kurskosten werden übernommen.

  • Kleine und mittlere Unternehmen (51–499 Beschäftigte):

    • 100 % für Beschäftigte ab 45 Jahren oder für Menschen mit Schwerbehinderung

    • 50 % für alle weiteren Arbeitnehmer

  • Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte): 25 % der Weiterbildungskosten werden gefördert.

Zusatzförderungen möglich:

  • Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung vor, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.

  • Wenn mindestens 20 % der Belegschaft Qualifizierungsbedarf haben, steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte.

 

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Auch für die Zeit, in der Mitarbeiter freigestellt sind, gibt es eine finanzielle Unterstützung:

  • Kleinunternehmen: bis zu 75 % des Lohns

  • KMU (51–499 Beschäftigte): bis zu 50 % des Lohns

  • Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte): bis zu 25 % des Lohns

Zusatzförderungen:

  • Durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte steigen.

  • Haben mindestens 20 % der Beschäftigten Weiterbildungsbedarf, erhöht sich der Zuschuss zusätzlich um 10 Prozentpunkte.

 

Gut zu wissen: Mit der Förderung nach AZAV profitieren Unternehmen nicht nur von geringeren Weiterbildungskosten, sondern auch von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt – ein starker Hebel, um Mitarbeiter fit für den digitalen Wandel zu machen.

Alle Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

Damit der Prozess reibungslos verläuft, unterstützt die AGT Akademie Arbeitnehmer und Arbeitgeber aktiv – zum Beispiel in Form von Workshops, in denen wir gemeinsam den Antrag vorbereiten und die nächsten Schritte klären.

Individuelle Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten der BIM Weiterbildung

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