Förderung für Arbeitgeber

BIM Kurse mit AZAV-Förderung

BIM Weiterbildung für Unternehmen
– staatlich gefördert

Mit der AZAV-Förderung können Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter im Bereich Building Information Modeling (BIM) erheblich bezuschussen lassen. Die AGT Akademie ist zertifizierter Bildungsträger und begleitet Sie von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

So funktioniert die Antragstellung Schritt für Schritt

Schritt 1:

Erstgespräch mit der Agentur für Arbeit

Auch für Arbeitgeber beginnt der Prozess mit einer Beratung bei der Agentur für Arbeit. Hier wird geprüft, ob die geplante Weiterbildung für Mitarbeiter die Kriterien der Förderung erfüllt. Die BIM-Kurse der AGT Akademie sind von der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsmarktpolitisch relevant anerkannt und somit förderfähig.

Schritt 2:

Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträger

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die von einem nach AZAV zugelassenen Träger durchgeführt werden. Die AGT Akademie für Gestaltung und Technologie GmbH ist für den Bereich Building Information Modeling (BIM) offiziell zertifiziert und erfüllt alle Voraussetzungen.

Schritt 3:

Passende BIM Weiterbildung festlegen

Vor dem Antrag führen wir mit Ihnen ein kurzes Vorgespräch (ca. 15 Minuten). Dabei werden Vorkenntnisse, aktueller Bedarf und Ziele des Unternehmens analysiert, um gemeinsam die richtige Maßnahme auszuwählen. Für die Förderfähigkeit nach dem Qualifizierungschancengesetz muss der Kurs einen Mindestumfang von 121 Unterrichtseinheiten umfassen.

Schritt 4:

Sammelantrag stellen

Wenn mehrere Beschäftigte gleichzeitig gefördert werden sollen, kommt der Sammelantrag zum Einsatz. Hierbei übermittelt der Arbeitgeber alle relevanten Angaben zum Unternehmen, zur geplanten Weiterbildung sowie zu den teilnehmenden Mitarbeitern.

Antragsformulare:


Sammelantrag auf Förderung

Der Sammelantrag enthält Informationen zum Unternehmen, der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und Details zur Weiterbildung.
Beispielantrag ansehen: Hier klicken

Erhebungsbogen für Beschäftigte (Sammelantrag)
Der Erhebungsbogen muss für jeden Teilnehmer ausgefüllt werden. Er enthält persönliche Daten sowie Informationen zur beruflichen Situation.
Beispielantrag ansehen: Hier klicken

Liste der Teilnehmenden (Sammelantrag)
Für den Sammelantrag muss der Arbeitgeber eine Liste der Teilnehmenden bei der Agentur für Arbeit einreichen. Diese Liste ist erforderlich, um die Bewilligungsentscheidung zu unterstützen. Sie enthält wichtige Informationen zu den Teilnehmern, wie z. B.:

  • Sozialversicherungsnummer
  • Name und Vorname der Beschäftigten
  • Geburtsdatum
  • Angaben zur Arbeitszeit und dem Arbeitsentgelt während der Teilnahme an der Weiterbildung

Die Liste muss sowohl zu Beginn der Maßnahme als auch nach deren Abschluss eingereicht werden, um die Schlussabrechnung korrekt durchzuführen. Beispielliste ansehen: Hier klicken

Es wird also eine Liste der Teilnehmenden

  • zum Maßnahmebeginn (Grundlage für die Bewilligungsentscheidung) und
  • nach Abschluss der Maßnahme (Grundlage für die Schlussabrechnung)

benötigt.

Schritt 5:

Antrag einreichen

Der vollständig ausgefüllte Sammelantrag wird im letzten Schritt an die zuständige Agentur für Arbeit übermittelt. Dies kann je nach Region persönlich, postalisch oder digital erfolgen.

Infografik Förderleistungen in der Weiterbildung ab 2024

Beispielrechnungen:
So profitieren Arbeitgeber von der AZAV-Förderung

Anhand konkreter Rechenbeispiele zeigen wir, wie stark sich die Förderungen auf die tatsächlichen Weiterbildungskosten auswirken. Sehen Sie selbst, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter qualifizieren und gleichzeitig erheblich von Zuschüssen profitieren können.

Beispielrechnung: Förderung für Unternehmen bei einer Weiterbildungsdauer von zwei Monaten Vollzeit
Beispielrechnung: Förderung für Unternehmen bei einer Weiterbildungsdauer von vier Monaten Teilzeit

Häufig gestellte Fragen

Wo erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Anträge?

Die erforderlichen Formulare stellen die zuständigen Agenturen für Arbeit bereit. Je nach Region können sich die Dokumente unterscheiden. Sie sind sowohl online über den eService als auch direkt bei den örtlichen Geschäftsstellen erhältlich.

Üblicherweise gehen Arbeitgeber zunächst in Vorleistung und zahlen die Lehrgangskosten vorab. Das ist notwendig, da die Agentur für Arbeit die tatsächlich entstandenen Kosten erst nach Abschluss der Maßnahme prüft und eine Erstattung vornimmt.

Nach Beendigung der Weiterbildung haben Arbeitgeber drei Monate Zeit, die Ausgaben nachzuweisen und den Erstattungsantrag einzureichen. Dabei stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Ein Antrag auf AZAV-Förderung muss immer vor Beginn der Weiterbildung bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden – sowohl bei einem Einzelantrag als auch bei einem Sammelantrag. Wichtig: Die Weiterbildung darf erst starten, wenn die Bewilligung vorliegt. Vorab prüft die Agentur, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Maßnahme förderfähig ist und ob der Bildungsträger eine gültige AZAV-Zertifizierung besitzt.

Ablauf in drei Schritten:

1. Beratung und Antragstellung vor Beginn: Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, damit die Weiterbildung nicht verzögert wird. Alle erforderlichen Unterlagen müssen vor Kursbeginn vorliegen. Zur Unterstützung bietet die AGT Akademie Workshops für Unternehmensleitungen an – inklusive Planung des Weiterbildungsumfangs je Teilnehmer und Begleitung bei der Antragstellung.

2. Prüfung und Bewilligung: Die Agentur für Arbeit bewertet den Antrag und entscheidet über die Förderung. Erst nach einer positiven Rückmeldung darf die Weiterbildung offiziell starten.

3. Bestätigung: Nach der Genehmigung erhält der Arbeitgeber eine verbindliche Förderzusage, die als Grundlage für die Teilnahme dient.

Nicht nur private Unternehmen profitieren von der AZAV-Förderung – auch kommunale Einrichtungen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes können Zuschüsse im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) beantragen. Dieses Gesetz (§§ 81–82 SGB III) gilt für sämtliche Arbeitgeber, unabhängig von ihrer Rechtsform. Förderberechtigt sind unter anderem:

  • Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
  • Öffentliche Betriebe, Anstalten und Körperschaften
  • Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Träger

Die Förderung unterstützt Weiterbildungen, die über kurzfristige Anpassungsqualifikationen hinausgehen und Beschäftigte auf die Herausforderungen des digitalen Wandels sowie des strukturellen Wandels vorbereiten.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich – wie auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen – nach der Betriebsgröße. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie der AGT Akademie durchgeführt wird. Auch öffentliche Arbeitgeber müssen den Antrag über die Agentur für Arbeit stellen und den Weiterbildungsbedarf entsprechend nachweisen.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens sowie nach der Art der Weiterbildung. Im Überblick:

Infografik Förderleistungen in der Weiterbildung ab 2024
Förderleistungen in der Weiterbildung ab 2024.

 

Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten

  • Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte): 100 % der Kurskosten werden übernommen.

  • Kleine und mittlere Unternehmen (51–499 Beschäftigte):

    • 100 % für Beschäftigte ab 45 Jahren oder für Menschen mit Schwerbehinderung

    • 50 % für alle weiteren Arbeitnehmer

  • Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte): 25 % der Weiterbildungskosten werden gefördert.

Zusatzförderungen möglich:

  • Liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Weiterbildung vor, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte.

  • Wenn mindestens 20 % der Belegschaft Qualifizierungsbedarf haben, steigt der Zuschuss um 10 Prozentpunkte.

 

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Auch für die Zeit, in der Mitarbeiter freigestellt sind, gibt es eine finanzielle Unterstützung:

  • Kleinunternehmen: bis zu 75 % des Lohns

  • KMU (51–499 Beschäftigte): bis zu 50 % des Lohns

  • Großunternehmen (ab 500 Beschäftigte): bis zu 25 % des Lohns

Zusatzförderungen:

  • Durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag zur Weiterbildung kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte steigen.

  • Haben mindestens 20 % der Beschäftigten Weiterbildungsbedarf, erhöht sich der Zuschuss zusätzlich um 10 Prozentpunkte.

 

Gut zu wissen: Mit der Förderung nach AZAV profitieren Unternehmen nicht nur von geringeren Weiterbildungskosten, sondern auch von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt – ein starker Hebel, um Mitarbeiter fit für den digitalen Wandel zu machen.

Alle Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

Damit der Prozess reibungslos verläuft, unterstützt die AGT Akademie Arbeitnehmer und Arbeitgeber aktiv – zum Beispiel in Form von Workshops, in denen wir gemeinsam den Antrag vorbereiten und die nächsten Schritte klären.

Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten der BIM Weiterbildung sichern

Sie möchten wissen, welche Förderungen für Ihre BIM-Weiterbildung infrage kommen? In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre individuellen Chancen und zeigen Ihnen, wie Sie die AZAV-Förderung optimal nutzen können.

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