E-Rechnungen als Booster im Handwerk
Die elektronische Rechnungsstellung gewinnt aufgrund der jüngsten Entwicklungen innerhalb der Gesetzgebung, zunehmend an Bedeutung.
Bereits seit dem 27. November 2020 besteht eine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format für Betriebe, die Dienstleistungen an staatliche Einrichtungen oder für die Bundesverwaltung erbringen, sowie für Zuwendungsempfänger und kooperierende Bundesländer. Zudem besteht seit dem 1. Januar 2025 eine generelle Empfangspflicht für Unternehmen im inländischen B2B Geschäftsverkehr.
Die Ausstellungspflicht gilt darüber hinaus ab dem 1. Januar 2027 die Pflicht für alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € im inländischen B2B-Verkehr und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen Betriebe. Ausgenommen sind unter anderem Rechnungen an Privatkunden und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
Aus diesen Gründen wird eine gesetzeskonforme digitale Rechnungsstellung für Handwerksbetriebe immer wichtiger.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
Durch die gesetzliche Vorgabe ändern sich die Regelungen für herkömmliche PDF-Rechnungen: Im B2B-Bereich wird langfristig eine strukturierte E-Rechnung (z. B. XRechnung/ZUGFeRD) erwartet. Für Bauleistungen hat das BMF Übergangsregeln bis zum 30. Juni 2030 in Bezug auf Gewerke, Leistungsverzeichnisse und GAEB-Daten in E Rechnungen vorgesehen. Dadurch ist auch der Vorsteuerabzug betroffen. Als technische Voraussetzungen werden hierfür ein E-Mail-Postfach, das fachgerechte Auslesen der Rechnungsdatensätze und ein elektronisches Archivsystem benötigt. Ab dem 1. Januar 2027 wird zudem die Fähigkeit zur Erstellung von XRechnungen oder ZUGFeRD-Rechnungen wichtig. Dadurch erscheint die Rechnungsstellung zunächst erschwert. Diese Veränderung birgt jedoch auch einen großen Vorteil. Durch die Vorgaben sollen die Rechnungen maschinell weiterverarbeitet werden können.
https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/elektronische-rechnung/
3. Die Implementierung von E-Rechnungen verfolgt das gleiche Ziel der Digitalisierung und Strukturierung von Daten wie die Arbeit mit BIM (Building Information Modeling). Hierbei sollen allen Projektbeteiligten die Informationen zum jeweiligen Bauvorhaben digital vorliegen und eine nahtlose Kommunikation zwischen verschiedenen Gewerken ermöglicht werden. Diese Arbeitsweise spart Zeit in der Absprache, hilft in der Fehlererkennung während der Planungsphase und vor allem bei der genauen Schätzung der Leistungen, Mengen und Positionen. Nichtsdestotrotz muss hierfür eine Basis geschaffen werden. Nichtsdestotrotz muss hierfür eine Basis geschaffen werden, indem die Digitalisierung innerhalb der Betriebe vorangetrieben wird. Ein guter Ansatz hierfür sind BIM-Weiterbildungen .
4. Diese Weiterbildungen werden in absehbarer Zeit deutlich an Bedeutung gewinnen, da das BMF bereits Übergangsregeln bis zum 30. Juni 2030 für Gewerke, Leistungsverzeichnisse und GAEB-Daten in E-Rechnungen festgelegt hat. Da die Regelung befristet ist, lohnt es sich, bis dahin mit strukturierten Datenformaten wie GAEB vertraut zu werden. Weiterbildungen in digitalen Arbeitsweisen wie BIM können dabei unterstützen. Für die E-Rechnung selbst ist BIM nicht erforderlich. Jedoch: Wer Kalkulation, Leistungsverzeichnis und E-Rechnung durchgängig verzahnen möchte, kommt in der Praxis an strukturierten Bauwerksdaten, wie sie BIM liefert, kaum vorbei.
5. Auf die Frage, wie sich BIM positiv auf den eigenen Betrieb auswirken kann, gibt es mehrere Antworten:
• Es treten weniger Ablaufstörungen auf.
• Daten aus den Bereichen Kalkulation, Auftrag, Projektinformationen, Leistungserfassung und Rechnungswesen können an einem zentralen Ort zusammengeführt, aktualisiert, und von berechtigten Personen eingesehen werden.
• Übertragungsfehler im Rechnungswesen werden reduziert. • Leistungen und Rechnungen lassen sich besser Zuordnen.
• Prüfprozesse können automatisiert werden
6. Dennoch stehen Handwerksbetriebe vor Herausforderungen. Laut der aktuellen ZDH-Umfrage sind die größten Hürden:
• Technische Probleme: Fehlerhafte Rechnungsdaten und Schwierigkeiten bei der automatischen Verarbeitung.
• Fehlende Standards: Uneinheitliche Datenfelder und mangelnde rechtliche Sicherheit.
• Hoher Zeitaufwand: Zusätzliche manuelle Prüfungen und Abstimmungen.
• Mehr Bürokratie: Parallele digitale und herkömmliche Rechnungsprozesse.
• Verzögerte Umstellung: Einführung der E-Rechnung erfolgt in vielen Betrieben nur schrittweise.
• Mangelnde Archivierung: Unzureichende Nutzung GoBD-konformer Archivierungssysteme.
Umfrage der ZDH in Bezug auf Implementierung der E-Rechnungen im HandwerkEine passende Weiterbildung kann dabei helfen, diese Hürden zu überwinden und digitale Arbeitsweisen im eigenen Betrieb umzusetzen.
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