Was ist ein Bildungsgutschein?
Ein Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, das Arbeitnehmern und Arbeitsuchenden hilft, eine berufliche Weiterbildung zu finanzieren. Der Gutschein deckt die Kosten für eine anerkannte Weiterbildungsmaßnahme ab, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Der Bildungsgutschein wird eingesetzt, um berufliche Qualifikationen zu erweitern oder zu erneuern, insbesondere wenn die derzeitige Qualifikation nicht mehr den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Er wird auch genutzt, um Arbeitslosigkeit zu verhindern oder die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
· Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind
· Personen, die sich in einer ungesicherten Beschäftigung befinden (z. B. befristete Verträge)
· Personen mit einem anerkannten Weiterbildungsbedarf, der in einem Beratungsgespräch festgestellt wird
Wie und wo wird ein Bildungsgutschein beantragt?
Schritt 1: Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
An erster Stelle steht ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch wird geprüft, ob der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den Bildungsgutschein hat.
Schritt 2: Auswahl einer geeigneten Weiterbildung
Die Weiterbildung muss von einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger angeboten werden. Der Bildungsgutschein kann nur für eine Maßnahme eingesetzt werden, die den individuellen Bedarf des Arbeitnehmers deckt und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Die AGT Akademie erfüllt als AZAV-zertifizierter Bildungsträger alle genannten Voraussetzungen.
Schritt 3: Antragstellung
Der Arbeitnehmer stellt den Antrag auf einen Bildungsgutschein nach dem Beratungsgespräch. Die Agentur für Arbeit entscheidet anschließend, ob der Gutschein bewilligt wird.
Schritt 4: Bewilligung
Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildung bewilligt sein und darf nur bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern wie der AGT Akademie eingelöst werden.
Schritt 5: Bildungsgutschein erhalten
Der Bildungsgutschein gibt an, für welche Weiterbildung und welchen Zeitraum die Förderung gilt. Er enthält zudem Informationen über den maximalen Fördersatz. Mit dem Gutschein geht der Arbeitnehmer zur AGT Akademie, die die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit abrechnet.
Häufig gestellte Fragen
Wo erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Anträge?
Anträge können über Ihre zuständige Agentur für Arbeit bezogen werden. Die Anträge können regional unterschiedlich sein. Sie stehen sowohl online über den eService als auch direkt bei den Agenturen zur Verfügung.
Müssen Arbeitgeber die Weiterbildungskosten im Voraus zahlen?
Der Arbeitgeber muss die Lehrgangskosten in der Regel vorab bezahlen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der Nachweispflicht wichtig, da der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten nach Abschluss der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit nachweisen muss. Diese Regelung gilt für alle Weiterbildungskosten.
Nach Abschluss der Weiterbildung hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit, um die Höhe der angefallenen Kosten zu belegen und den Antrag auf Erstattung einzureichen. Wir unterstützen Sie dabei.
Wann muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden?
Der Antrag auf Förderung einer Weiterbildung gemäß AZAV muss vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dies gilt sowohl für den Einzelantrag als auch für den Sammelantrag. Es ist wichtig, dass die Weiterbildung erst nach Bewilligung der Förderung beginnt. Die Agentur für Arbeit prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Weiterbildung förderfähig ist und ob der Träger AZAV-zertifiziert ist.
Zeitlicher Ablauf:
1. Beratung und Antragstellung vor Beginn: Der Arbeitgeber muss den Antrag rechtzeitig stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, bevor die Weiterbildung startet. Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung bieten wir einen kostenpflichtigen Workshop für die Unternehmensleitung an. Er beinhaltet die zeitliche und inhaltliche Festlegung des Weiterbildungsumfangs je Teilnehmer in einem Unternehmen und die Unterstützung bei der Antragstellung.
2. Prüfung und Bewilligung: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und genehmigt den Zuschuss. Erst nach dieser Genehmigung kann die Weiterbildung beginnen, um sicherzustellen, dass die Förderung gewährt wird.
3. Bestätigung: Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die Förderbewilligung, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
Können auch kommunale Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand Fördermittel beantragen?
Ja, kommunale Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand können ebenfalls eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten. Das QCG ist Teil des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), speziell in den §§ 81 bis 82. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie privatwirtschaftlich, öffentlich-rechtlich oder kommunal organisiert sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
- Öffentliche Betriebe und Anstalten
- Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Träger
Die Förderung wird im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt, die über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifikationen hinausgehen. Sie dient dazu, Beschäftigte auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel oder dem Strukturwandel.
Die Zuschüsse und Bedingungen sind dabei ähnlich wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen und orientieren sich an der Größe des Arbeitgebers. Auch kommunale Einrichtungen müssen die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen und nachweisen, dass der Qualifizierungsbedarf besteht.
Wichtig ist dabei, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie der AGT Akademie durchgeführt wird.
Wie hoch sind die Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung?
Die Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung gemäß AZAV variieren je nach Unternehmensgröße und Art der Weiterbildung:
Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten
1. Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter): 100 % der Weiterbildungskosten
2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (51 bis 499 Mitarbeiter): 100 % der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer über 45 Jahre oder schwerbehinderte Personen; 50 % der Weiterbildungskosten für andere Beschäftigte
3. Große Unternehmen (ab 500): 25 % der Weiterbildungskosten werden übernommen
Erhöhung der Zuschüsse:
- Bei einer Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einem entsprechenden Tarifvertrag kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte erhöht werden
- Wenn mindestens 20 % der Beschäftigten nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen, erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Für die Zeit, in der Arbeitnehmer aufgrund der Weiterbildung freigestellt werden, gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
1. Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter): Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (51 bis 499 Mitarbeiter): Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts
3. Große Unternehmen (ab 500 Mitarbeiter): Bis zu 25 % des Arbeitsentgelts
Erhöhung der Zuschüsse:
- Bei einer Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einem entsprechenden Tarifvertrag kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte erhöht werden
- Wenn mindestens 20 % der Beschäftigten nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen, erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte
Erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Unterstützung bei der Antragstellung?
Im Fall einer Weiterbildung durch die AGT Akademie unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen eines Workshops bei der Antragstellung.
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