Die Beantragung einer geförderten Weiterbildung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) unterscheidet sich nach Antragsteller (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) sowie nach der Art des Antrags (Einzelantrag oder Sammelantrag).
1. Antragstellung für Arbeitnehmer
Schritt 1: Beratung bei der Agentur für Arbeit
Vor einer Weiterbildung muss der Arbeitnehmer eine Beratung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Hier wird geprüft, ob die gewünschte Maßnahme förderfähig ist. Die Weiterbildungsangebote der AGT Akademie sind förderfähig, sie wurden von der Bundesagentur für Arbeit als Maßnahmen von arbeitsmarktpolitischen Interesse bestätigt.
Schritt 2: Zertifizierten Träger auswählen
Die Weiterbildung muss von einem nach AZAV zertifizierten Träger angeboten werden. Die AGT Akademie für Gestaltung und Technologie GmbH ist gemäß AZAV für die Weiterbildung auf dem Gebiet Building Information Modeling (BIM) zertifiziert.
Schritt 3: Förderfähige Maßnahme auswählen
In einem 15-minütigen Vorgespräch mit BIM-Dozenten der AGT Akademie werden die Ausgangskenntnis, der Stand und die Zielstellung des Unternehmens und Arbeitnehmers ermittelt. In Auswertung des Vorgesprächs erfolgt in gemeinsamer Abstimmung die Festlegung der geeigneten Maßnahme.
Gemäß Qualifizierungschancengesetz ist ein Mindestumfang von 121 Unterrichtseinheiten die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Maßnahme.
Schritt 4: Einzelantrag stellen
Der Arbeitnehmer kann einen Einzelantrag auf Qualifizierungsgeld stellen. Dieser Antrag kann direkt bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Zusätzlich ist die Einreichung des Erhebungsbogens für Beschäftigte (Einzelantrag) notwendig.
Antragsformulare:
- Einzelantrag auf Qualifizierungsgeld: Hier werden Informationen zur Person, zur Maßnahme und zum Maßnahmeträger abgefragt. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Maßnahme über eine reine Anpassungsfortbildung hinausgeht. Beispielantrag: Hier klicken
- Erhebungsbogen (Einzelantrag): Ergänzende Angaben zur beruflichen Situation und den Weiterbildungskosten. Beispielantrag: Hier klicken
Schritt 5: Abgabe des Antrags
Der Antrag muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Dies kann persönlich oder online über den eService der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
2. Antragstellung für Arbeitgeber
Schritt 1: Beratung bei der Agentur für Arbeit
Auch Arbeitgeber müssen sich beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter förderfähig ist. Die Weiterbildungsangebote der AGT Akademie sind förderfähig. Sie wurden von der Bundesagentur für Arbeit als Maßnahmen von arbeitsmarktpolitischen Interesse bestätigt.
Schritt 2: Zertifizierten Träger auswählen
Die Weiterbildung muss von einem nach AZAV zertifizierten Träger angeboten werden. Die AGT Akademie für Gestaltung und Technologie GmbH ist gemäß AZAV für die Weiterbildung auf dem Gebiet Building Information Modeling (BIM) zertifiziert.
Schritt 3: Förderfähige Maßnahme auswählen
In einem 15-minütigen Vorgespräch werden die Ausgangskenntnis, der Stand und die Zielstellung des Unternehmens und Arbeitnehmers ermittelt. In Auswertung des Vorgesprächs erfolgt in gemeinsamer Abstimmung die Festlegung der geeigneten Maßnahme.
Gemäß Qualifizierungschancengesetz ist ein Mindestumfang von 121 Unterrichtseinheiten die Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Maßnahme.
Schritt 4: Sammelantrag stellen
Für mehrere Mitarbeiter können Sammelanträge gestellt werden. Der Arbeitgeber muss dabei Informationen zu den betroffenen Mitarbeitern und der Weiterbildung liefern. Typischerweise wird der Sammelantrag auf Förderung verwendet.
Antragsformulare:
- Sammelantrag auf Förderung: Der Sammelantrag enthält Informationen zum Unternehmen, der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter und Details zur Weiterbildung. Beispielantrag: Hier klicken
- Erhebungsbogen für Beschäftigte (Sammelantrag): Der Erhebungsbogen muss für jeden Teilnehmer ausgefüllt werden. Er enthält persönliche Daten sowie Informationen zur beruflichen Situation. Beispielantrag: Hier klicken
- Liste der Teilnehmenden (Sammelantrag): Für den Sammelantrag muss der Arbeitgeber eine Liste der Teilnehmenden bei der Agentur für Arbeit einreichen. Diese Liste ist erforderlich, um die Bewilligungsentscheidung zu unterstützen. Sie enthält wichtige Informationen zu den Teilnehmern, wie z. B.:
- Sozialversicherungsnummer
- Name und Vorname der Beschäftigten
- Geburtsdatum
- Angaben zur Arbeitszeit und dem Arbeitsentgelt während der Teilnahme an der Weiterbildung
Die Liste muss sowohl zu Beginn der Maßnahme als auch nach deren Abschluss eingereicht werden, um die Schlussabrechnung korrekt durchzuführen. Beispielliste: Hier klicken
Es wird also eine Liste der Teilnehmenden
- Zum Maßnahmebeginn (Grundlage für die Bewilligungsentscheidung) und
- Nach Abschluss der Maßnahme (Grundlage für die Schlussabrechnung)
benötigt
Schritt 5: Abgabe des Antrags
Der Sammelantrag wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht.
Häufig gestellte Fragen
Wo erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Anträge?
Anträge können über Ihre zuständige Agentur für Arbeit bezogen werden. Die Anträge können regional unterschiedlich sein. Sie stehen sowohl online über den eService als auch direkt bei den Agenturen zur Verfügung.
Müssen Arbeitgeber die Weiterbildungskosten im Voraus zahlen?
Der Arbeitgeber muss die Lehrgangskosten in der Regel vorab bezahlen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit der Nachweispflicht wichtig, da der Arbeitgeber die tatsächlichen Kosten nach Abschluss der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit nachweisen muss. Diese Regelung gilt für alle Weiterbildungskosten.
Nach Abschluss der Weiterbildung hat der Arbeitgeber drei Monate Zeit, um die Höhe der angefallenen Kosten zu belegen und den Antrag auf Erstattung einzureichen. Wir unterstützen Sie dabei.
Wann muss der Antrag auf Förderung eingereicht werden?
Der Antrag auf Förderung einer Weiterbildung gemäß AZAV muss vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Dies gilt sowohl für den Einzelantrag als auch für den Sammelantrag. Es ist wichtig, dass die Weiterbildung erst nach Bewilligung der Förderung beginnt. Die Agentur für Arbeit prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Weiterbildung förderfähig ist und ob der Träger AZAV-zertifiziert ist.
Zeitlicher Ablauf:
1. Beratung und Antragstellung vor Beginn: Der Arbeitgeber muss den Antrag rechtzeitig stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen, bevor die Weiterbildung startet. Zur Erleichterung der Entscheidungsfindung bieten wir einen kostenpflichtigen Workshop für die Unternehmensleitung an. Er beinhaltet die zeitliche und inhaltliche Festlegung des Weiterbildungsumfangs je Teilnehmer in einem Unternehmen und die Unterstützung bei der Antragstellung.
2. Prüfung und Bewilligung: Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und genehmigt den Zuschuss. Erst nach dieser Genehmigung kann die Weiterbildung beginnen, um sicherzustellen, dass die Förderung gewährt wird.
3. Bestätigung: Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung über die Förderbewilligung, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.
Können auch kommunale Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand Fördermittel beantragen?
Ja, kommunale Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand können ebenfalls eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten. Das QCG ist Teil des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), speziell in den §§ 81 bis 82. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie privatwirtschaftlich, öffentlich-rechtlich oder kommunal organisiert sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
- Öffentliche Betriebe und Anstalten
- Bildungseinrichtungen und andere öffentliche Träger
Die Förderung wird im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen gewährt, die über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifikationen hinausgehen. Sie dient dazu, Beschäftigte auf zukünftige Anforderungen vorzubereiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel oder dem Strukturwandel.
Die Zuschüsse und Bedingungen sind dabei ähnlich wie bei privatwirtschaftlichen Unternehmen und orientieren sich an der Größe des Arbeitgebers. Auch kommunale Einrichtungen müssen die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen und nachweisen, dass der Qualifizierungsbedarf besteht.
Wichtig ist dabei, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger wie der AGT Akademie durchgeführt wird.
Wie hoch sind die Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung?
Die Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung gemäß AZAV variieren je nach Unternehmensgröße und Art der Weiterbildung:
Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten
1. Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter): 100 % der Weiterbildungskosten
2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (51 bis 499 Mitarbeiter): 100 % der Weiterbildungskosten für Arbeitnehmer über 45 Jahre oder schwerbehinderte Personen; 50 % der Weiterbildungskosten für andere Beschäftigte
3. Große Unternehmen (ab 500): 25 % der Weiterbildungskosten werden übernommen
Erhöhung der Zuschüsse:
- Bei einer Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einem entsprechenden Tarifvertrag kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte erhöht werden
- Wenn mindestens 20 % der Beschäftigten nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen, erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Für die Zeit, in der Arbeitnehmer aufgrund der Weiterbildung freigestellt werden, gibt es Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
1. Kleinunternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter): Bis zu 75 % des Arbeitsentgelts
2. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (51 bis 499 Mitarbeiter): Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts
3. Große Unternehmen (ab 500 Mitarbeiter): Bis zu 25 % des Arbeitsentgelts
Erhöhung der Zuschüsse:
- Bei einer Betriebsvereinbarung über Weiterbildung oder einem entsprechenden Tarifvertrag kann der Zuschuss um 5 Prozentpunkte erhöht werden
- Wenn mindestens 20 % der Beschäftigten nicht mehr den betrieblichen Anforderungen entsprechen, erhöht sich der Zuschuss um 10 Prozentpunkte
Was ist ein Bildungsgutschein?
Alle Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie im Artikel Endlich verständlich: BIM-Kurs mit Bildungsgutschein.
Erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Unterstützung bei der Antragstellung?
Im Fall einer Weiterbildung durch die AGT Akademie unterstützen wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Rahmen eines Workshops bei der Antragstellung.
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