• 05. Dez. 2024
  • Jürgen Winkler

Vorteil Forschungszulage

Nicht nur Bereiche wie Investitionen, Energieeffizienz, Personalwachstum oder Start-ups profitieren von staatlicher Unterstützung – auch Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE) können entscheidend zur Sicherung der Zukunft eines Unternehmens beitragen. Dafür riefen Bund und Europäische Union (EU) die Forschungszulage ins Leben, die über die Berliner Fördermittelberatung Euverion GmbH abrufbar ist.

Diese steuerliche Forschungsförderung existiert seit 2020 und ist im Forschungszulagengesetz (FzulG) verankert. Es handelt sich um eine Form der indirekten Projektförderung, bei der Unternehmen über rückwirkende Steuerrückzahlungen für ihre FuE-Aktivitäten unterstützt werden. Bis 2024 stehen hierfür rund 5,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet die Forschungszulage?

  • Maximale Förderung pro Jahr: 1 Mio. Euro bis 2023, seit 28. März 2024 bis zu 2,5 Mio. Euro
  • Förderberechtigte: Alle Unternehmen mit Steuerpflicht in Deutschland
  • Rückwirkende Beantragung: Möglich für die Jahre 2020 bis 2023
  • Offene Forschungsthemen: Keine Vorgaben zu Schwerpunkten
  • Höhere Chancen: Deutlich weniger Konkurrenz als bei anderen Förderprogrammen

Was änderte sich am 28. März 2024?

Die maximale Bemessungsgrundlage wurde auf 10 Millionen Euro erhöht. Der Fördersatz beträgt 25 % der Bemessungsgrundlage für alle Unternehmen, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar 35 % erhalten. Auftragsforschung wird mit 17,5 % gefördert, KMU profitieren zusätzlich von einem Bonus von 7 %.

Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften können ihre Eigenleistung nun mit 70 Euro pro Stunde abrechnen (vorher 40 Euro), bei gleichbleibender Obergrenze von 40 Stunden pro Woche. Förderfähige Kosten umfassen neben Personalausgaben unter bestimmten Bedingungen auch Anschaffungs- und Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern, die im Rahmen eines geförderten Projekts genutzt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

  • Neuheitscharakter: Die Projekte müssen auf neue Erkenntnisse abzielen.
  • Planbarkeit: Eine systematische und strukturierte Durchführung ist erforderlich.
  • Technologische Ungewissheit: Die Lösung von Herausforderungen muss im Fokus stehen.
  • Reproduzierbarkeit: Ergebnisse sollten übertragbar oder wiederholbar sein.

Welche Projekte sind förderfähig?

  • Neuentwicklungen, Prototypen und Pilotanlagen: Entwicklung und Bau funktionsfähiger Prototypen sowie die Errichtung von Pilotanlagen zur Erprobung neuer Technologien in realer Umgebung
  • Neu- und Weiterentwicklungen: Verbesserung von Funktionen, Leistung oder Anpassung an neue Marktanforderungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Technologische Grundlagenforschung: Forschung zur Gewinnung grundlegender Erkenntnisse, die als Basis für zukünftige Technologien dienen
  • Entwicklung neuer technischer Verfahren: Innovation in Produktionsprozessen, Automatisierungstechniken oder nachhaltigere Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung: Überführung von Forschungsergebnissen in praxisnahe Anwendungen durch Experimente und Tests

Welche Förderkriterien müssen beachtet werden?

Die Projekte müssen darauf abzielen, über den Stand der Technik hinauszugehen, um neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu schaffen oder bestehende wesentlich zu verbessern. Auch experimentelle oder theoretische Arbeiten zur Gewinnung neuen Grundlagenwissens ohne direkte kommerzielle Anwendung sind förderfähig. Externe FuE-Aufträge sind ebenfalls abgedeckt.

Auf Wunsch analysieren die Experten der Euverion GmbH gemeinsam mit Ihnen den FuE-Stand Ihres Unternehmens und unterstützen Sie von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Projektabschluss.

Fazit

Die Forschungszulage bietet im Vergleich zu anderen Förderformaten aus zwei Gründen wesentlich größere Chancen:

  1. Ein Wettbewerbsverfahren ist nicht erforderlich
  2. Die Bewilligungsquote ist höher als bei anderen Förderprogrammen

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Autor

Jürgen Winkler

Leiter Kommunikation, AGT Akademie für Gestaltung und Technologie GmbH

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