Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

Definition und Bedeutung der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind wesentliche Ergänzungen zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB), die im Bauwesen häufig in Form der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vorliegen. Während die AGB grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen für Bauverträge festlegen, kommen die BVB ins Spiel, wenn es spezifische Anforderungen oder Bedingungen gibt, die durch die AGB nicht ausreichend abgedeckt werden.

Die BVB dienen dazu, auf die individuellen Gegebenheiten eines Bauprojekts einzugehen und vertragliche Aspekte präzise zu regeln, die in den AGB nur allgemein oder gar nicht behandelt werden. Dies macht die BVB zu einem unverzichtbaren Instrument, um klare und rechtssichere Regelungen zu treffen, die sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer vor unvorhergesehenen Konflikten schützen.

Bestandteile der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

Die BVB sind kein starres Konstrukt, sondern passen sich den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen eines Bauprojekts an. Sie können eine Vielzahl von Regelungen umfassen, von der Nutzung von Baustelleneinrichtungen bis hin zu Zahlungsmodalitäten. Einige zentrale Bestandteile der BVB werden im Folgenden erläutert:

Unterlagen (§ 8b Absatz 3; § 3 Absatz 5 und 6 VOB/B)

Hier wird festgelegt, welche technischen und administrativen Dokumente vom Auftragnehmer bereitgestellt werden müssen. Diese Unterlagen sind entscheidend für die Durchführung des Bauprojekts und müssen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.

Benutzung von Lager- und Arbeitsplätzen, Zufahrtswegen, Anschlussgleisen, Wasser- und Energieanschlüssen (§ 4 Absatz 4 VOB/B)

In dieser Klausel wird geregelt, wie und unter welchen Bedingungen der Auftragnehmer die infrastrukturellen Gegebenheiten der Baustelle nutzen darf. Dazu zählen Lagerflächen, Zufahrtswege sowie Versorgungsanschlüsse für Wasser und Energie. Diese Regelungen sind essenziell, um den reibungslosen Ablauf des Bauprozesses sicherzustellen.

Weitervergabe an Nachunternehmen (§ 4 Absatz 8 VOB/B)

Diese Bestimmung gibt vor, unter welchen Bedingungen der Auftragnehmer Teile des Auftrags an Subunternehmer weitervergeben darf. Dabei können auch besondere Anforderungen an die Qualifikation der Nachunternehmen festgelegt werden, um die Qualität der Bauausführung zu gewährleisten.

Ausführungsfristen (§ 9; § 5 VOB/B)

Die BVB legen die verbindlichen Fristen für die Ausführung der Bauarbeiten fest. Diese Fristen sind nicht nur für die termingerechte Fertigstellung des Bauprojekts von Bedeutung, sondern auch für die Planung und Koordination weiterer Projektphasen.

Haftung (§ 10 Absatz 2 VOB/B)

In den BVB werden die Haftungsregelungen konkretisiert, die über die allgemeinen Bestimmungen der VOB/B hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Schäden, die durch Verzögerungen, mangelhafte Ausführungen oder andere Vertragsverletzungen entstehen.

Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen (§ 9a; § 11 VOB/B)

Diese Klausel sieht Sanktionen für den Fall vor, dass vertraglich festgelegte Fristen oder Bedingungen nicht eingehalten werden. Gleichzeitig kann sie auch Regelungen für zusätzliche Vergütungen enthalten, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten vor dem vereinbarten Termin fertigstellt.

Abnahme (§ 12 VOB/B)

Die Abnahme des Bauwerks ist ein entscheidender Moment im Bauprozess. Die BVB können besondere Bedingungen für die Abnahme festlegen, wie etwa die Notwendigkeit von Zwischenabnahmen oder die Definition von Abnahmekriterien, die über die allgemeinen Regelungen der VOB/B hinausgehen.

Vertragsart (§§ 4, 4a), Abrechnung (§ 14 VOB/B)

In den BVB können besondere Vertragsarten spezifiziert werden, etwa Pauschalverträge oder Einheitspreisverträge. Zudem regeln sie die Abrechnungsmodalitäten, wie die Art der zu erstellenden Rechnungen und die Zahlungsfristen.

Stundenlohnarbeiten (§ 15 VOB/B)

Hier werden die Bedingungen für Stundenlohnarbeiten festgelegt, die nicht im ursprünglichen Vertrag vorgesehen sind. Die BVB regeln dabei die Vergütung und den Nachweis der erbrachten Leistungen.

Zahlungen, Vorauszahlungen (§ 16 VOB/B)

Die BVB enthalten spezifische Regelungen zu den Zahlungsbedingungen, einschließlich der Voraussetzungen und Modalitäten für Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen und die Schlussrechnung.

Sicherheitsleistung (§ 9c; § 17 VOB/B)

Sicherheitsleistungen dienen dem Schutz des Auftraggebers vor Risiken wie Nichterfüllung oder Mängeln. Die BVB konkretisieren die Art und Höhe der zu erbringenden Sicherheitsleistungen.

Gerichtsstand (§ 18 Absatz 1 VOB/B)

Schließlich können die BVB auch den Gerichtsstand für mögliche Rechtsstreitigkeiten festlegen, was insbesondere bei grenzüberschreitenden Bauprojekten von Bedeutung sein kann.

Wichtigkeit der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB)

Die BVB spielen eine zentrale Rolle im Bauvertragswesen, da sie die Lücke zwischen den allgemeinen Regelungen der VOB/B und den spezifischen Anforderungen eines Bauprojekts schließen. Ohne diese spezifischen Vertragsbedingungen könnten viele Details unklar bleiben, was im Konfliktfall zu rechtlichen Unsicherheiten führen könnte.

Für Bauherren und Auftragnehmer ist es daher von entscheidender Bedeutung, die BVB sorgfältig zu formulieren und zu prüfen. Eine klare und präzise Festlegung der Vertragsbedingungen kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und eine erfolgreiche Projektdurchführung zu gewährleisten.

Schlussbemerkung

Die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sind ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Bauverträge. Sie ermöglichen es, die allgemeinen Vertragsregelungen an die spezifischen Anforderungen eines Bauprojekts anzupassen und tragen damit erheblich zur Rechtssicherheit und zum Projekterfolg bei. Sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer ist es entscheidend, die BVB als integralen Bestandteil des Vertragswerks zu betrachten und ihnen die gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

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