Reparaturbonus in Sachsen

Das Bundesland Sachsen bereitet die Einführung eines Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte vor. Ab 1. Oktober 2023 erhalten die Bürger einen finanziellen Bonus, wenn sie ihre defekten Geräte reparieren lassen.

Zur Einführung des Reparaturbonus erließ die sächsische Staatsregierung die Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur.

Reparieren statt Wegwerfen

Das Ziel der Förderrichtlinie besteht darin, die Recyclingquote zu erhöhen und die Lebensdauer elektrischer Geräte zu verlängern. Die Bürger sollen ihre Elektro- und Elektronikgeräte reparieren lassen, statt neue Geräte zu kaufen und die defekten Geräte wegzuwerfen. Die Reparaturkosten werden anteilig von der Sächsischen Aufbaubank erstattet.

Von Anstrichgerät bis Warmhalteplatte

Die sächsische Staatsregierung knüpft bestimmte Voraussetzungen an den Reparaturbonus:

  • Die Elektro- und Elektronikgeräte müssen in der offiziellen Liste der Staatsregierung eingetragen sein (hier als PDF)
  • Anspruch auf den Bonus haben Bürger ab 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Sachsen
  • Das zu reparierende Gerät kann im gesamten Gebiet der BRD gekauft worden sein
  • Die Reparatur muss von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen durchgeführt werden
  • Der Rechnungsbetrag der Reparatur muss mindestens 75 Euro inklusive Umsatzsteuer betragen
  • Die Förderung beträgt 50 Prozent des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur
  • Gefördert werden maximal zwei Reparaturen pro Jahr
  • Die Reparaturrechnung kann bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Die Erstattung der Kosten soll innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

Weitere Informationen: Hier klicken


Bildnachweis: aicandy/stock.adobe.com

Reparaturbonus in Sachsen

Recycling von elektrischen Geräten
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