Am 11. Dezember 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM).
Die ZIM-Förderrichtlinie gilt ab 1. Januar 2025. Damit wird es möglich, das bisherige ZIM-Programm nahtlos fortzusetzen. Voraussetzungen dafür sind ein verabschiedeter Bundeshaushalt und eventuell neue Antragsformulare. Bis neue Anträge angenommen werden, wird deshalb noch etwas Zeit vergehen.
Dennoch sollten bereits jetzt abgabefähige Unterlagen vorbereitet werden. Auch wenn eine spätere Anpassung an neue Formulare erforderlich sein sollte, ist man früh positioniert, um sofort nach Ingangsetzung der neuen ZIM-Förderrichtlinie handlungsfähig zu sein.
Die Bewilligung von Projektanträgen, die bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden, erfolgt nach der bisherigen Richtlinie. Hier werden keine Verzögerungen erwartet.
Wichtigste Änderungen:
- Bessere Fördermöglichkeiten für junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren
- Umfassendere Unterstützung des Markttransfers von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch ergänzende Dienstleistungen zur Markteinführung
- Weitere Verbesserung der Passfähigkeit des Förderansatzes mit den Bedürfnissen moderner, innovativer Unternehmen, beispielsweise bei der Nutzung freiberuflicher IT-Entwicklungsdienste
- Vergabe der ZIM-Projektträgerschaft für Kooperationsprojekte an die AiF Projekt GmbH
Downloads:
- Neufassung der ZIM-Förderrichtlinie (Kerninhalte): Hier klicken
- Neufassung der ZIM-Förderrichtlinie (vollständige Richtlinie): Hier klicken