Wieder zwei ZIM-Projekte pro Jahr möglich

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand  (ZIM) veröffentlichte am 12. September 2023 folgende Mitteilung:

„Ab sofort können pro Unternehmen wieder bis zu zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb von zwölf Monaten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand bewilligt werden (siehe Ziffer 5.4.1 der ZIM-Richtlinie).

Die am 3. August 2022 eingeführte Maßnahme, wonach Unternehmen erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten können, verliert damit ihre Wirkung.“

Wieder zwei ZIM-Projekte pro Jahr möglich

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