• 29. Mai 2024
  • Jürgen Winkler

Schritt für Schritt zur Förderung

Symbolbild Fördermittelbeantragung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ermöglicht Arbeitgebern, Förderungen für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Um mit diesen Förderungen die Digitalisierung der Bauwirtschaft voranzutreiben, unterstützt die AGT Akademie interessierte Arbeitgeber auf dem Weg von der Analyse bis zur Auszahlung und Abrechnung.

Schritt 1: Bedarfsanalyse und Beratung

Die AGT Akademie bietet als Consultingleistung die Analyse des Weiterbildungsbedarfs Ihrer Mitarbeiter an. Bestandteil der Consultingleistung ist die individuelle Feststellung der Eingangsqualifikation für jede einzelne Person im Unternehmen oder der Organisation, verbunden mit der Ermittlung der personenbezogenen Weiterbildungsziele mit Ausrichtung auf die Unternehmensziele.

Schritt 2: Antragstellung

Antrag vorbereiten

Die AGT Akademie bereitet mit Ihnen gemeinsam die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor. Dazu gehören Informationen über das Unternehmen, die zu qualifizierenden Mitarbeiter und die geplanten Weiterbildungsmaßnahmen. Zur Vereinfachung ist es möglich, einen Sammelantrag für alle Mitarbeiter zu erstellen.

Infografik zu den Fördermöglichkeiten des Arbeit-von-morgen-Gesetzes
Staffelung der Zuschüsse gemäß Qualifizierungschancengesetz. Bildnachweis: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Einreichen des Antrags

In Abstimmung mit Ihnen reicht die AGT Akademie den Antrag bei der Agentur für Arbeit ein. So stellen wir sicher, dass alle erforderlichen Dokumente und Nachweise beigefügt sind.

Schritt 3: Prüfung und Bewilligung

Prüfung durch die Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Förderung. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, daher ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam.

Bewilligung

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der die Details der Förderung (z. B. Förderhöhe und Förderdauer) enthält.

Schritt 4: Durchführung der Weiterbildung

Organisieren Sie die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter an den Weiterbildungsmaßnahmen und stellen Sie sicher, dass diese erfolgreich absolviert werden. Die Weiterbildung der Mitarbeiter soll mit möglichst geringer Beeinträchtigung des Tagesgeschäfts erfolgen. Normalerweise können 5 Prozent bis 20 Prozent der Mitarbeiter gleichzeitig über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren die Weiterbildung absolvieren. Voraussetzung ist eine exakte personenbezogene Planung der konkreten Aufgaben in Bezug auf BIM und der komplementären Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Weiterbildung erfordert im Regelfall einen zeitlichen Aufwand von 120 bis 700 Unterrichtseinheiten pro Person.

Schritt 5: Abrechnung und Nachweise

Abrechnung der Förderung

Nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie die Abrechnungsunterlagen bei der Agentur für Arbeit ein. Dazu gehören Nachweise über die Teilnahme und erfolgreiche Beendigung der Maßnahmen sowie die entstandenen Kosten. Auch bei diesem Schritt erhalten Sie die Unterstützung der AGT Akademie.

Auszahlung der Fördermittel

Die Agentur für Arbeit prüft die eingereichten Unterlagen und zahlt die Fördermittel an Ihr Unternehmen aus.


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Bildnachweis für Artikelbild: hkama/stock.adobe.com

Symbolbild Fördermittelbeantragung

Autor

Jürgen Winkler

Leiter Kommunikation, AGT Akademie für Gestaltung und Technologie GmbH

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